Wie viel ein österreichischer Spitzenpolitiker verdient, ist weder Verhandlungssache noch Betriebsgeheimnis. Das Bundesbezügegesetz weist jedem obersten Organ einen Prozentsatz zu, der auf einen gesetzlich festgelegten Ausgangsbetrag angewendet wird. Der Bundeskanzler kommt damit auf 23.840 Euro im Monat, ein Abgeordneter zum Nationalrat auf 10.351 Euro. Trotzdem kursieren zu kaum einem Thema so viele falsche Zahlen, und der Grund ist immer derselbe: Österreich hat nicht einen Ausgangsbetrag, sondern drei.
Was Österreichs Spitzenpolitiker verdienen
Die Übersicht zeigt alle zwölf Ämter, für die das Bundesbezügegesetz einen Bezug festlegt, geordnet in drei Gruppen. Über die Schalter lassen sich Monats- und Jahresbeträge tauschen. Die Jahreswerte rechnen mit vierzehn Auszahlungen, nicht mit zwölf.
| Amt | Bezug |
|---|
iWoher die Zahlen stammen
Alle Beträge sind gesetzlich festgelegt und stammen nicht aus Schätzungen. Die Abgeordnetenentschädigung wird jedes Jahr zum 1. Juli an den Nominallohnindex angepasst, die steuerfreie Kostenpauschale zum 1. Januar an die Lebenshaltungskosten. Die Amtsgehälter der Regierung sind an die Beamtenbesoldung gekoppelt, werden davon aber immer wieder durch eigene Gesetze abgekoppelt.
Zur Nettoansicht: Es handelt sich um eine Modellrechnung nach dem Einkommensteuertarif 2026, Grundtarif ohne Kirchensteuer. Steuerfreie Pauschalen sind ungekürzt enthalten. Was am Ende auf dem Konto landet, hängt vom Einzelfall ab. Die Beträge sind dort nach Abzug von Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag ausgewiesen. Abgeordnete und Regierungsmitglieder zahlen keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung, deshalb sind nur Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag abgezogen. Gerechnet wird nach dem Grundtarif des Veranlagungszeitraums 2026 mit einem Grundfreibetrag von 12.348 Euro, ohne Kirchensteuer und ohne weitere Einkünfte. Der Solidaritätszuschlag greift ab einer Steuerschuld von 20.350 Euro. Der Abzug wird immer aus dem vollen steuerpflichtigen Jahreseinkommen des Amtes ermittelt und als Durchschnittssatz angewendet, auch in der Ansicht ohne Pauschalen. Kostenpauschale, Dienstaufwandsentschädigung und Aufwandsgeld sind steuerfrei und daher ungekürzt enthalten, die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung sind nicht abgezogen, weil sie individuell ausfallen.
In der Ansicht mit Pauschalen sind Kostenpauschale, Dienstaufwandsentschädigung und Ortszuschlag enthalten. Regierungsmitglieder, die zugleich ein Mandat haben, bekommen ihre Diät nur zur Hälfte und die Kostenpauschale zu drei Vierteln. Das Mitarbeiterbudget der Abgeordneten ist nirgends enthalten, weil es nicht an den Abgeordneten fließt, sondern an dessen Beschäftigte.
Angaben nach österreichischem Bundesbezügegesetz.
Die Rangfolge ist im Gesetz durchgestuft
Das ist der auffälligste Unterschied zum Nachbarland. In Deutschland liegt die Spitze des Parlaments beim reinen Amtsgehalt über dem Regierungschef, weil eine Amtszulage die Abgeordnetenentschädigung verdoppelt. In Österreich gibt das Gesetz die Reihenfolge vor, und der Kanzler steht klar über dem Parlamentspräsidenten. Wie die deutsche Systematik aufgebaut ist, zeigt der Überblick zum Politiker Gehalt in Deutschland.
Wer die Ämter übernommen hat
Christian Stocker (ÖVP) wurde am 3. März 2025 als Bundeskanzler angelobt, nachdem sich ÖVP, SPÖ und NEOS auf eine Dreierkoalition geeinigt hatten. Am selben Tag ernannte Bundespräsident Alexander Van der Bellen den SPÖ-Vorsitzenden Andreas Babler zum Vizekanzler. Das Ministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport übernahm Babler am 2. April 2025.
An der Spitze des Nationalrats steht seit dem 24. Oktober 2024 Walter Rosenkranz (FPÖ), der in der konstituierenden Sitzung der XXVIII. Gesetzgebungsperiode mit 100 Stimmen gewählt wurde. Es war das erste Mal, dass ein FPÖ-Politiker dieses Amt übernahm. Zweiter Präsident wurde Peter Haubner (ÖVP) mit 148 Stimmen, Dritte Präsidentin Doris Bures (SPÖ) mit 131 Stimmen. Alexander Van der Bellen wurde am 26. Januar 2023 für seine zweite Amtsperiode angelobt.
Drei Ausgangsbeträge, und die meisten rechnen mit dem falschen
Ein Prozentsatz sagt nichts, solange nicht feststeht, worauf er angewendet wird. Genau hier bricht fast jede Darstellung zusammen. Der Rechnungshof schreibt drei Ausgangsbeträge getrennt fort, und sie sind über die Jahre auseinandergelaufen.
Welcher Betrag für wen gilt
Ausgangsbetrag II liegt bei 9.535,94 Euro und ist seit dem 1. Januar 2023 unverändert. Er gilt für die obersten Organe des Bundes, also für die Ämter nach § 3 Abs. 1 Z 1 bis 11 BBezG, vom Bundespräsidenten bis zur Volksanwaltschaft.
Ausgangsbetrag III liegt bei 10.351,39 Euro und ist seit dem 1. Januar 2024 eingefroren. Er gilt für die Mitglieder des Nationalrats und des Bundesrats, also für die Ziffern 12 bis 17 derselben Bestimmung.
Ausgangsbetrag I liegt bei 11.634,27 Euro und wurde für 2026 um 2,7 Prozent angehoben. Auf Bundesebene wird er nicht ausgezahlt. Er bildet die Obergrenze, die Länder und Gemeinden bei ihren eigenen Bezügeregelungen nicht überschreiten dürfen.
Der Denkfehler kostet 8,55 Prozent
Wer die Prozentsätze der obersten Organe auf den Abgeordnetenbetrag anwendet, landet um 8,55 Prozent zu hoch. Diese Differenz ist kein Zufall, sondern das Produkt aus drei Jahren, in denen allein die obersten Organe eine Nulllohnrunde hinnehmen mussten, während Nationalrat und Bundesrat angepasst wurden: 1,020 im Jahr 2019, 1,015 im Jahr 2021 und 1,0485 im Jahr 2024. Multipliziert ergibt sich daraus der Abstand zwischen Ausgangsbetrag II und Ausgangsbetrag III.
Strukturell ist das dieselbe Geschichte wie in Deutschland, wo das Kanzlergehalt über Jahrzehnte immer wieder von der Beamtenbesoldung abgekoppelt wurde. Auch dort führt die naiv angewendete Formel zu Zahlen, die nie ausgezahlt wurden, nachzurechnen im Artikel zum Bundeskanzler Gehalt in Deutschland.
Vierzehn Auszahlungen statt zwölf
§ 5 BBezG sieht für jedes Kalendervierteljahr eine Sonderzahlung in Höhe eines Sechstels des Jahresbezugs vor. Damit kommen im Jahr vierzehn Monatsbeträge zusammen. Wer einen Monatsbezug schlicht mit zwölf multipliziert, unterschätzt jeden Jahreswert um rund ein Sechstel. Die Jahresbeträge in der Übersicht oben rechnen bereits mit vierzehn.
Die Länder zahlen inzwischen mehr als der Bund
Weil Ausgangsbetrag I weiter angepasst wurde, während die Bezüge der obersten Organe eingefroren blieben, hat sich die Gehaltspyramide umgedreht. Ein Mitglied einer Landesregierung darf 2026 bis zu 20.941,70 Euro im Monat beziehen, ein Bundesminister erhält 19.072 Euro. Im Verfassungsausschuss des Nationalrats wurde das am 27. November 2025 offen angesprochen. Die Grünen-Abgeordnete Sigrid Maurer nannte die Entwicklung eine Schieflage, der NEOS-Abgeordnete Nikolaus Scherak sprach von einem einigermaßen absurden Zustand.
Die Obergrenzen der Landesebene
Die folgenden Monatswerte ergeben sich aus dem für 2026 kundgemachten Ausgangsbetrag I und den Prozentsätzen des Bezügebegrenzungs-Bundesverfassungsgesetzes.
| Amt auf Landesebene | Obergrenze 2026, monatlich |
|---|---|
| Landeshauptmann | 23.268,50 Euro |
| Landeshauptmann-Stellvertreter | 22.105,10 Euro |
| Mitglied der Landesregierung | 20.941,70 Euro |
| Präsident des Landtags | 17.451,40 Euro |
| Abgeordneter zum Landtag | 9.307,40 Euro |
Eine Obergrenze ist noch kein Gehalt
Diese Werte sind Höchstgrenzen, keine Bezüge. Was tatsächlich ausgezahlt wird, beschließt jedes Bundesland für sich, und die Länder bleiben durchwegs darunter. Für 2026 haben die Steiermark, Vorarlberg, Kärnten, Salzburg, Tirol und Niederösterreich eine Nulllohnrunde beschlossen. Oberösterreich hob die Bezüge als einziges Land an, um 3,3 Prozent mit Wirkung vom 1. Juli 2026, womit der Landeshauptmann auf 21.304 Euro im Monat kommt und rund 2.000 Euro unter der Obergrenze bleibt.
Wer sich Aufstellungen ansieht, in denen Landespolitiker mit fünfstelligen Spitzenwerten geführt werden, sollte deshalb zuerst prüfen, ob dort die Obergrenze oder der beschlossene Bezug steht. Auf deutscher Landesebene entsteht dieselbe Spreizung aus einem anderen Grund, nämlich aus den eigenen Besoldungstabellen der Länder, nachzulesen beim Vermögen von Markus Söder.
Wer die neun Landesregierungen führt
Diese neun Ämter können nach der Obergrenzensystematik über dem Bezug eines Bundesministers liegen, während die Beträge des Bundes seit Jahren eingefroren sind. In Wien fallen Landeshauptmann und Bürgermeister in einer Person zusammen, weil die Stadt zugleich Bundesland ist.
| Bundesland | Landeshauptfrau oder Landeshauptmann | Partei | Im Amt seit |
|---|---|---|---|
| Burgenland | Hans Peter Doskozil | SPÖ | 28. Februar 2019 |
| Kärnten | Daniel Fellner | SPÖ | 7. April 2026 |
| Niederösterreich | Johanna Mikl-Leitner | ÖVP | 24. April 2017 |
| Oberösterreich | Thomas Stelzer | ÖVP | 6. April 2017 |
| Salzburg | Karoline Edtstadler | ÖVP | 2. Juli 2025 |
| Steiermark | Mario Kunasek | FPÖ | 18. Dezember 2024 |
| Tirol | Anton Mattle | ÖVP | 25. Oktober 2022 |
| Vorarlberg | Markus Wallner | ÖVP | 7. Dezember 2011 |
| Wien | Michael Ludwig | SPÖ | 24. Mai 2018 |
Zwei dieser Ämter wechselten zuletzt außerhalb einer Landtagswahl. In Salzburg übernahm Karoline Edtstadler am 2. Juli 2025 von Wilfried Haslauer, in Kärnten wurde Daniel Fellner am 7. April 2026 gewählt und einen Tag später angelobt, nachdem Peter Kaiser das Amt nach dreizehn Jahren übergeben hatte.
Was nach dem Ausscheiden gezahlt wird
Bei der Versorgung liegt der größte Unterschied zwischen den beiden Ländern, und er wird in der Debatte regelmäßig übersehen. Die folgende Übersicht fasst die Regeln zusammen, die seit der Reform von 1997 gelten.
| Regel | Wert |
|---|---|
| Neues Recht seit 1. August 1997keine eigene Politikerpension mehr, die Funktionszeit wird gewöhnliche Versicherungszeit | Pension aus der gesetzlichen Pensionsversicherung |
| Eigener Beitrag im Amtvom Bezug einschließlich Sonderzahlung, für jüngere Jahrgänge abgesenkt | 12,55 Prozent |
| Anrechnungsbetrag des Bundeszahlt der Bund je Bezugsmonat an den Pensionsversicherungsträger | 22,8 bis 23,6 Prozent |
| Altrecht, wer noch hineinfälltStichtag 31. Juli 1997, zehn Jahre Gesamtzeit oder vier Jahre Funktionsdauer | nur Altgediente |
| Bundespräsident ab 1. August 1997aus diesem Amt entsteht kein Ruhebezug nach dem Bezügegesetz, egal wie lange die Amtszeit war | kein Anspruch |
| Bemessungsgrundlage im Altrechtdes Bezuges nach Dienstklasse IX, Gehaltsstufe 6 samt Amtszulage | 80 Prozent |
| Einstiegssatz nach zehn Jahrender Bemessungsgrundlage, je weiterem Jahr plus 2 Prozent, je Monat plus 0,167 Prozent | 60 Prozent |
| Höchst- und Mindestsatzhöchstens die volle Bemessungsgrundlage, erreicht nach 30 Jahren, mindestens 48 Prozent des Bezuges | 100 Prozent, mindestens 48 |
| Abschlag bei früherem Antrittje Monat vor dem vollendeten 65. Lebensjahr, höchstens 15 Prozent insgesamt | 0,35 Prozent je Monat |
| Mehrere Ansprüchenur der höhere Bezug wird ausgezahlt, insgesamt höchstens zwei Bezüge aus dem Bereich der Rechnungshofkontrolle | nur der höhere |
iWoher die Zahlen stammen
Österreich hat die Politikerpension mit dem Bezügebegrenzungsgesetz 1997 abgeschafft. Wer eine Funktion erst danach angetreten hat, erwirbt daraus keinen eigenen Ruhebezug, sondern gewöhnliche Versicherungszeiten. Das Altrecht des Bezügegesetzes gilt nur noch für Personen, die zum 31. Juli 1997 die Wartezeit erfüllt hatten. Deshalb steht hier eine Regeltabelle und kein Rechner: Die Bemessungsgrundlage des Altrechts hängt an einer Amtszulage nach der Fassung vor 1997, die für die einzelne Person nicht veröffentlicht wird. Individuelle Ruhebezüge weist in Österreich weder der Rechnungshof noch die Parlamentsdirektion aus.
- Neues Recht seit 1. August 1997Art. VIII BezBegrG
- Eigener Beitrag im Amt§ 12 BBezG
- Anrechnungsbetrag des Bundes§ 13 BBezG
- Altrecht, wer noch hineinfällt§ 49e Abs. 1 BezG
- Bundespräsident ab 1. August 1997§ 49e Abs. 2 BezG
- Bemessungsgrundlage im Altrecht§ 25 Abs. 1, § 26 Abs. 1 BezG
- Einstiegssatz nach zehn Jahren§ 26 Abs. 2 BezG
- Höchst- und Mindestsatz§ 26 Abs. 3 BezG
- Abschlag bei früherem Antritt§ 26 Abs. 4 BezG
- Mehrere Ansprüche§ 16 BezG, §§ 4 und 5 BezBegrBVG
Angaben nach österreichischem Bundesbezügegesetz.
Die Politikerpension gibt es seit 1997 nicht mehr
In Deutschland ist das anders gebaut. Dort entsteht mit jedem Mandatsjahr eine eigene Altersentschädigung, und wer mindestens vier Jahre der Bundesregierung angehört hat, erwirbt zusätzlich einen Ruhegehaltsanspruch. Wie stark sich das über eine lange Amtszeit summiert, lässt sich am Vermögen von Angela Merkel und am Vermögen von Olaf Scholz nachvollziehen.
Das Altrecht und der Stichtag 31. Juli 1997
Die alten Regeln des Bezügegesetzes gelten weiter, allerdings nur für einen geschlossenen Kreis. Nach § 49e Abs. 1 muss die betreffende Person zum 31. Juli 1997 entweder zehn Jahre Gesamtzeit oder vier Jahre Funktionsdauer erreicht haben. Wer diese Schwelle damals verfehlte, fällt vollständig unter das neue Recht.
Im Altrecht sind 60 Prozent der Einstiegssatz nach zehn Jahren und nicht der Höchstsatz, § 26 Abs. 2. Je weiterem Jahr kommen zwei Prozentpunkte hinzu, gedeckelt bei 100 Prozent der Bemessungsgrundlage nach 30 Jahren, § 26 Abs. 3. Nach unten greift eine Grenze von 48 Prozent des Bezugs, und wer vor dem 65. Lebensjahr in den Ruhestand tritt, verliert je Monat 0,35 Prozent, § 26 Abs. 4. Bemessungsgrundlage sind 80 Prozent des Bezugs nach Dienstklasse IX Gehaltsstufe 6 samt Amtszulage, § 25 Abs. 1 und § 26 Abs. 1.
Für den Bundespräsidenten gilt eine eigene Sperre
§ 49e Abs. 2 schließt aus, dass aus dem Amt des Bundespräsidenten ein Ruhebezug entsteht, wenn die Amtszeit erst nach dem Stichtag begonnen hat. Die Dauer der Amtszeit spielt dabei keine Rolle. Damit speist sich die Versorgung eines ehemaligen Staatsoberhaupts nicht aus dem Amt selbst, sondern aus den Zeiten, die davor erworben wurden. Wie sich eine solche Laufbahn im Einzelfall zusammensetzt, zeigt der Artikel zu Heinz Fischer.
In Deutschland erhält ein ausgeschiedener Bundespräsident dagegen lebenslang einen Ehrensold in Höhe seiner früheren Amtsbezüge, und zwar unabhängig davon, wie lange er im Amt war.
Nulllohnrunden und der Vergleich mit Deutschland
Eine lange Kette ausgesetzter Anpassungen
Von 2008 bis 2012 unterblieb die Anpassung vollständig, 2018 ebenfalls. In den Jahren 2019 und 2021 traf die Nulllohnrunde allein die obersten Organe. 2024 entfiel die Anpassung erneut für die obersten Organe, während Nationalrat und Bundesrat die Hälfte erhielten. Für 2025 und 2026 entfällt sie für sämtliche Organe nach § 3 Abs. 1 BBezG.
Den Beschluss für 2026 fasste der Nationalrat am 12. Dezember 2025 einstimmig, vorbereitet hatte ihn der Verfassungsausschuss am 27. November 2025. Es war das dritte Jahr in Folge ohne Erhöhung. Betroffen sind neben der Bundesregierung und dem Bundespräsidenten auch die Abgeordneten, die Mitglieder des Bundesrats sowie die Spitzen von Rechnungshof und Volksanwaltschaft.
Wie der Anpassungsfaktor entsteht
Rechtsgrundlage der Anpassung ist § 3 des Bezügebegrenzungs-Bundesverfassungsgesetzes. Der Anpassungsfaktor ist der niedrigere der beiden Werte aus Inflationsrate und Pensionsanpassungsfaktor nach dem ASVG, kundgemacht wird er von der Präsidentin des Rechnungshofs. Für 2026 wurde er am 3. Dezember 2025 mit 1,027 festgesetzt. Er wirkt allein auf Ausgangsbetrag I und damit auf die Obergrenze der Länder, nicht auf die eingefrorenen Beträge des Bundes.
Was das im Verhältnis zum eigenen Gehalt bedeutet
Abstrakte Beträge sagen wenig. Der folgende Rechner setzt die Amtsbezüge ins Verhältnis zu einem selbst eingegebenen Gehalt.
So lange braucht ein Amtsträger für dein komplettes Jahresgehalt.
iWoher die Zahlen stammen
Verglichen werden die reinen Amtsbezüge ohne steuerfreie Pauschalen, jeweils brutto gegen brutto. Der eingegebene Wert wird als Jahresbrutto verstanden.
Angaben nach österreichischem Bundesbezügegesetz.
Wo die beiden Systeme auseinandergehen
Zweitens läuft die Anpassung in Deutschland automatisch über den Nominallohnindex und muss durch ein eigenes Gesetz gestoppt werden, während sie in Österreich über einen kundgemachten Faktor läuft, der zuletzt regelmäßig ausgesetzt wurde. Drittens endet in Österreich mit dem Ausscheiden auch der Versorgungsweg über das Amt, während in Deutschland eigene Ansprüche fortbestehen.
Über beiden Ebenen liegt die europäische. Die Spitze der Europäischen Kommission kommt auf ein Vielfaches der Bezüge eines Nationalratsabgeordneten, nachzulesen beim Vermögen von Ursula von der Leyen. Und mit den Vermögen an der Spitze der heimischen Wirtschaft haben Amtsbezüge ohnehin wenig gemein, wie der Blick auf die reichsten Österreicher zeigt.
Häufige Fragen zu den Gehältern österreichischer Politiker
Wie viel verdient der Bundeskanzler in Österreich?
Der Bezug des Bundeskanzlers liegt bei 23.840 Euro im Monat, im Jahr sind es 333.759 Euro. Der Jahreswert enthält die vierzehn Auszahlungen nach § 5 BBezG.
Wie viel verdient ein Nationalratsabgeordneter?
Ein Mandat im Nationalrat ist mit 100 Prozent des Ausgangsbetrags III bewertet und ergibt 10.351 Euro im Monat. Ein Mitglied des Bundesrats erhält die Hälfte, also 5.176 Euro.
Wie viel verdient Alexander Van der Bellen als Bundespräsident?
Das Amt ist mit 280 Prozent des Ausgangsbetrags II dotiert und damit das höchstbewertete des Bundes. Daraus ergeben sich 26.701 Euro im Monat. Van der Bellen wurde am 26. Januar 2023 für seine zweite Amtsperiode angelobt.
Warum kann ein Landesrat mehr verdienen als ein Bundesminister?
Weil für die Landesebene ein anderer Ausgangsbetrag maßgeblich ist. Ausgangsbetrag I wurde für 2026 um 2,7 Prozent angehoben, Ausgangsbetrag II für die obersten Organe des Bundes ist dagegen seit Anfang 2023 eingefroren. Die Obergrenze für ein Mitglied einer Landesregierung liegt dadurch über dem Bezug eines Bundesministers.
Bekommen österreichische Politiker eine eigene Pension?
Nein. Das Bezügebegrenzungsgesetz 1997 hat die eigenständige Politikerversorgung abgeschafft. Die Funktionszeit zählt als gewöhnliche Versicherungszeit in der gesetzlichen Pensionsversicherung. Das Altrecht gilt nur noch für Personen, die zum 31. Juli 1997 zehn Jahre Gesamtzeit oder vier Jahre Funktionsdauer erreicht hatten.
Wie oft im Jahr werden die Bezüge ausgezahlt?
Vierzehnmal. Neben den zwölf Monatsbezügen sieht § 5 BBezG für jedes Kalendervierteljahr eine Sonderzahlung in Höhe eines Sechstels des Jahresbezugs vor.
Wer legt die Politikergehälter in Österreich fest?
Die Prozentsätze stehen im Bundesbezügegesetz und damit im Gesetz selbst. Die jährliche Anpassung des Ausgangsbetrags richtet sich nach § 3 des Bezügebegrenzungs-Bundesverfassungsgesetzes und wird von der Präsidentin des Rechnungshofs kundgemacht. Der Nationalrat kann davon durch ein eigenes Gesetz abweichen, was zuletzt mehrfach geschehen ist.
Verdienen österreichische Politiker mehr als deutsche?
Das hängt vom Amt und davon ab, was mitgezählt wird. Der österreichische Bezug ist ein einziger Betrag, der deutsche setzt sich aus Amtsgehalt, Zulagen, steuerfreien Pauschalen und der anteiligen Diät zusammen. Ein Vergleich, der nur das deutsche Amtsgehalt heranzieht, fällt deshalb systematisch zugunsten Österreichs aus.
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